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  • Ambulanter Pflegedienst

Ältere Menschen - Versorgung zu Hause

Reyhan Acar

Reyhan Acar

exam. Altenpflegerin

Pflegedienstleitung

E-Mail

Telefon & Fax

089 / 370 735 72

Fax: 089 / 370 735 70

Kranken-, Grund- und Behandlungspflege zu Hause

HERZLICH, MENSCHLICH, KOMPETENT

Der ambulante Pflegedienst der Nachbarschaftshilfe Unterschleißheim e.V. unterstützt den Wunsch vieler Menschen auch bei einem Pflegebedarf so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Unser Team bietet umfassende, professionelle Pflege - gegebenenfalls auch mehrmals am Tag. Der hilfsbedürftige Mensch mit seiner unantastbaren Würde ist Mittelpunkt unserer Arbeit. Bei der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steht neben der hohen fachlichen Kompetenz, Menschlichkeit und Fürsorge an erster Stelle. Für die meisten Seniorinnen und Senioren sind die Pflegeassistenzen und examinierten Pflegefachkräfte ein wichtiger sozialer Bezugspunkt. Besonders bei der Körper- und Hygienepflege spielt das Vertrauen zueinander eine große Rolle. 


Sie erhalten eine fachgerechte, umfassende und individuelle Betreuung.

Grundpflege nach §89 SGB XI Pflegeversicherungsgesetz:

Körper- und Hygienepflege

Mobilisation

hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfe bei Essen und Trinken

Verabreichung von Sondennahrung

und vieles mehr.


Behandlungspflege nach SGB V gemäß ärztlicher Verordnung, z.B.:

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Kompressionsverbände

Wundversorgung

Medikamentengabe

Blutzucker- / Blutdruckkontrolle

Injektionen

Unser ambulanter Dienst bietet zudem:


Wir wollen mit unserem sozialen, medizinischen und pflegerischem Engagement den uns anvertrauten Patientinnen und Patienten ein Höchstmaß an Lebensqualität zu Hause in der gewohnten Umgebung ermöglichen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen und ihren Angehörigen Ihren persönlichen Pflegebedarf - kommen Sie bitte zur Terminvereinbarung auf uns zu.

Die Kosten der Pflege werden individuell nach dem Pflegebedarf ermittelt. Den Gebühren liegt die jeweils gültige Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen bzw. Krankenkassen zu Grunde. Eine Abrechnung ist bei allen gesetzlichen und privaten Kassen möglich.